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   LAG Sachsen, 05.08.1997 - 9 Ta 93/97   

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https://dejure.org/1997,4826
LAG Sachsen, 05.08.1997 - 9 Ta 93/97 (https://dejure.org/1997,4826)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 05.08.1997 - 9 Ta 93/97 (https://dejure.org/1997,4826)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 05. August 1997 - 9 Ta 93/97 (https://dejure.org/1997,4826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 3; BGB § 626; KSchG §§ 4, 13

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte; Unwirksame ordentliche Kündigungen; Arbeitnehmer; Darlegung der Arbeitnehmereigenschaft; Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Fristgerechte Klage

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, sic-non-Fall, sic-non, aut-aut, et-et

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 55
  • NZA-RR 1998, 318
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Sachsen, 05.08.1997 - 9 Ta 93/97
    Bei der Entscheidung über die Rechtswegzuständigkeit im Verhältnis zwischen den Gerichten für Arbeitssachen und ordentlicher Zivilgerichtsbarkeit werden nach der neuesten Rechtsprechung des nunmehr für Zuständigkeitsfragen ausschließlich zuständigen Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts drei Fallgruppen unterschieden (vgl. dazu grundsätzlich BAG, Beschluß vom 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 -, EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 31 sowie Beschluß vom 10. Dezember 1996 - 5 AZB 20/96 - zur Kritik an der Begründung des BAG vgl. Brehm, Anm. zu BAG - EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 36; Hager, Anm. zu BAG AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; Lüke JuS 1997, 217):.

    Hauptbeispiel des "sic-non-Falles" ist die Kündigungsschutzklage, mit der sich der Arbeitnehmer gegen eine ordentliche Kündigung des Arbeitseverhältnisses richtet (dazu BAG, Beschluß vom 24. April 1996, aaO. sowie Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 -, EzA, § 2 ArbGG 1979 Nr. 35) .

    Die vom Arbeitsgericht angezogene Rechtsprechung des Zweiten Senats des BAG wurde für die "sic-non Fälle" vom Fünften Senat im Beschluß vom 24. April 1996, aaO., aufgegeben.

  • BAG, 10.12.1996 - 5 AZB 20/96

    Rechtsweg - Vorstandsmitglied eines Vereins

    Auszug aus LAG Sachsen, 05.08.1997 - 9 Ta 93/97
    Bei der Entscheidung über die Rechtswegzuständigkeit im Verhältnis zwischen den Gerichten für Arbeitssachen und ordentlicher Zivilgerichtsbarkeit werden nach der neuesten Rechtsprechung des nunmehr für Zuständigkeitsfragen ausschließlich zuständigen Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts drei Fallgruppen unterschieden (vgl. dazu grundsätzlich BAG, Beschluß vom 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 -, EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 31 sowie Beschluß vom 10. Dezember 1996 - 5 AZB 20/96 - zur Kritik an der Begründung des BAG vgl. Brehm, Anm. zu BAG - EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 36; Hager, Anm. zu BAG AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; Lüke JuS 1997, 217):.

    Soweit sich der Kläger mit seinem Schriftsatz vom 17. September 1996 in Erweiterung der Kündigungsschutzklage gegen die außerordentliche Kündigung des Beklagten vom 09. September 1996 wehrt, liegt unter Zugrundelegung der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts kein sog. "sic-non-Fall" vor (vgl. Beschluß vom 10. Dezember 1996, aaO.).

  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des

    Auszug aus LAG Sachsen, 05.08.1997 - 9 Ta 93/97
    Erhebt der Arbeitnehmer erst nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage, so ist die Klage als unbegründet abzuweisen (vgl. BAG, Urteil vom 26. Juni 1986 - 2 AZR 358/85, EzA § 4 KSchG a.F. Nr. 25; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG , 12. Aufl., § 4 Rz. 82 m.w.N.).
  • BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Sachsen, 05.08.1997 - 9 Ta 93/97
    Hauptbeispiel des "sic-non-Falles" ist die Kündigungsschutzklage, mit der sich der Arbeitnehmer gegen eine ordentliche Kündigung des Arbeitseverhältnisses richtet (dazu BAG, Beschluß vom 24. April 1996, aaO. sowie Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 -, EzA, § 2 ArbGG 1979 Nr. 35) .
  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits-

    Auszug aus LAG Sachsen, 05.08.1997 - 9 Ta 93/97
    Bei der Entscheidung über die Rechtswegzuständigkeit im Verhältnis zwischen den Gerichten für Arbeitssachen und ordentlicher Zivilgerichtsbarkeit werden nach der neuesten Rechtsprechung des nunmehr für Zuständigkeitsfragen ausschließlich zuständigen Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts drei Fallgruppen unterschieden (vgl. dazu grundsätzlich BAG, Beschluß vom 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 -, EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 31 sowie Beschluß vom 10. Dezember 1996 - 5 AZB 20/96 - zur Kritik an der Begründung des BAG vgl. Brehm, Anm. zu BAG - EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 36; Hager, Anm. zu BAG AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; Lüke JuS 1997, 217):.
  • LAG Sachsen, 15.07.1998 - 3 Ta 164/98

    Rechtswegbestimmung; Außerordentliche Kündigung eines Vertrages mit einer

    »Klagt der Dienstnehmer (ausschließlich) gegen eine außerordentliche Kündigung seines Tätigkeitsvertrages, so ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen bereits dann gegeben, wenn sich aus seinem Vortrag diese Rechtswegzuständigkeit schlüssig ergibt (sog. sic-non-Fall, im Anschluß an Sächs. LAG, Beschluß vom 05.08.1997 - 9 Ta 93/97).«.

    Auf dieses ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar (vgl. hierzu auch Sächsisches LAG, Beschluß vom 05.08.1997 - 9 Ta 93/97 -).

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